
In einem ersten Schritt werden wir auf der Grundlage des von Ihnen ausgefüllten und eingereichten Antrags gemeinsam einen ersten Blick auf den Nachlass werfen und denken darüber nach, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.
Der vereinkunst unterstützt Sie bei der klärenden Auseinandersetzung mit der Erbschaft und der Entscheidungsfindung.

Einen Nachlass erbt man oft ungefragt. Dann stellen sich einem unter anderem folgende Fragen: Bin ich begeistert von den geerbten Werken oder kann ich nicht viel damit anfangen? Fühle ich mich dem Erblasser oder der Erblasserin gegenüber verpflichtet oder ist mir der Nachlass eher lästig und ich möchte so schnell wir möglich nichts mehr damit zu tun haben?
Ihre Antwort auf diese Fragen wird Auswirkungen auf Ihre Entscheidung haben, ob und wie es mit dem geerbten Nachlass weitergehen soll.

Bei mehreren Erben kann der Umgang mit einem Künstlernachlass kompliziert sein. Vielleicht wäre es darum hilfreich, wenn alle Erben gemeinsame Zielvorstellungen und ein gemeinsames Vorgehen schriftlich vereinbaren und eine Person als Veranwortliche für die Zusammenbarbeit mit dem vereinkunst bestimmen würde.

Wunschvorstellungen sind legitim, auch wenn sie vielleicht nicht in Erfüllung gehen werden. Sie sind aber auch Motivation, aus dem Nachlass etwas zu machen. Was sind Ihre Wunschvorstellungen? Ausstellung in einem Museum? Ausstellung in einer Galerie (lokal, regional, national, international)? Geld verdienen? Den Nachlass los werden? etc.

Um das geerbte Werk qualitativ beurteilen zu können, muss geklärt werden, wo der Künstler oder die Künstlerin zu Lebzeiten ausgestellt hat und wie stark er oder sie im Kunstmarkt vertreten war? Waren das Einzelausstellungen oder Gruppenausstellungen und wie bedeutend waren die Ausstellungsorte (lokal, regional, national, international)? Gibt es Publikationen zum Werk oder Einträge in Datenbanken, zum Beispiel jener des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft oder der Datenbank kleio?
Falls diese Abklärungen noch kein klares Urteil ermöglichen, bedarf es einer groben Sichtung und Beurteilung des Nachlasses durch Sie und uns. Sollte dabei der Nachlass den Qualitätsansprüchen des vereinkunst nicht genügen, hat dieser explizit das Recht, den Nachlass nicht zu dokumentieren und publizieren.

Um abschätzen zu können, welche Arbeiten in welchem Ausmass zu erwarten sind, möchten wir die ungefähre Anzahl der zu dokumentierenden Werke des Nachlasses kennen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen malerischen Werken und Skulpturen.
Wie werden die Werke aktuell gelagert?

Jetzt sind alle Voraussetzungen geschaffen für den Entscheid, ob oder wie es weitergehen soll. Wenn eine Website Sinn ergibt, erfolgt der zweite Schritt, wenn nicht, ist das Projekt abgeschlossen. Wichtig ist, dass Sie einen Entscheid treffen, bei dem es Ihnen wohl ist, der Sie entlastet, der moralische Zwänge aufweicht oder neugierig macht – was auch immer.

Für den ersten Schritt müssen Sie Aktivmitglied des Vereins sein. Der Jahresbeitrag beträgt 100 Franken.